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Zigaretten gegen Altersnachweis
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Seit dem 01.01.2007 gilt auch am
Zigarettenautomaten das Jugendschutzgesetz. Zigaretten werden seit
Jahresbeginn daher auch nur noch gegen Altersnachweis verkauft. Zum
01.09.2007 wurde diese Regelung verschärft: Tabakwaren dürfen nur
noch an Personen über 18 Jahren verkauft werden - für die
Zigarettenautomaten gilt allerdings eine Übergangsfrist bis zum
01.01.2009, um die erneut notwendige technische Umrüstung
durchführen zu können. Für den Altersnachweis stehen Ihnen zwei Möglichkeiten zur Verfügung: Entweder Sie benutzen eine ec-Karte mit GeldKarte-Chip, auf der ein Jugendschutzmerkmal gespeichert ist. Oder Sie verwenden einen EU-Führerschein, um sich zu legitimieren. Letzteres ist an circa zwei Dritteln aller Außengeräte möglich, die mit einem Aufkleber entsprechend gekennzeichnet sind. Sobald Sie Ihre ec-Karte oder den EU-Führerschein in den dafür vorgesehenen Schlitz geschoben haben, prüft der Automat mit einem speziellen Lesegerät die Altersberechtigung. Erfüllen Sie das Alterskriterium, schaltet sich das Gerät frei und der Zigarettenkauf kann wie gewohnt mit Bargeld oder aufgeladener GeldKarte erfolgen. Andernfalls wird der Kaufvorgang abgebrochen und Ihre Karte wieder ausgegeben. Besitzer von Bankkarten, die kein Jugendschutzmerkmal tragen, können bei ihrem Kreditinstitut eine neue Karte beantragen. Die Mühe lohnt sich: Ihre ec-Karte ist danach auch als GeldKarte einsetzbar und das Suchen nach passendem Kleingeld am Automaten gehört der Vergangenheit an
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Kartenkriterien80 Prozent aller karten funktionieren bereitsKunden von Sparkassen, Postbanken, Volksbanken und Raiffeisenbanken und der Landesbank BaWü sind wahrscheinlich auf der sicheren Seite. Dabei haben nur Karten, die bis 2008 oder länger gültig sind, automatisch das Altersmerkmal gespeichert. Die Kunden anderer Banken möchten wir bitten, sich bei ihrer Bank eine neue EC-Karte mit Geldkartenchip inklusive Altersmerkmal zu besorgen.
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Nur das Alter wird überprüftDas Jugendschutzmerkmal auf dem GeldKarte-Chip der Karte dient ausschließlich dazu, einen Berechtigungsstatus für die Entnahme von Zigaretten zu ermitteln. Für diesen Zweck werden keine personenbezogenen Daten benötigt, sondern lediglich ein so genanntes Jugendschutzmerkmal. Bei minderjährigen Kontoinhabern müssen die Erziehungsberechtigten schriftlich einwilligen, dass ein Jugendschutzmerkmal aufgebracht wird. Die Möglichkeit, Nutzergewohnheiten der Konsumenten zu ermitteln oder gar an Dritte weiterzugeben, ist ausgeschlossen.
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So versorgen Gastronomen Ihre GästeDie Zigarette nach
einem guten Essen gehört für die meisten Raucher einfach dazu. Mit
der Gastrokarte ZIGGI können Zigarettenautomaten in Restaurants oder
Bars jederzeit vom Personal für den Gast freigeschaltet werden.
Natürlich nur unter der Voraussetzung, dass die
Jugendschutzbestimmungen erfüllt sind und der Raucher über 18 Jahre
alt ist - denn seit dem 01.09.2007 dürfen Tabakwaren nur noch an
Personen über 18 Jahren abgegeben werden.
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